Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schlossberg-Homburg GmbH

Sehr geehrter Hotelkunde,

bitte beachten Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag, die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen.

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge der Schlossberg-Homburg GmbH (Hotel), mit Dritten (Kunde) über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung des Kunden, sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen des Hotels.
1.2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer, sowie deren Nutzung zu anderen Zwecken, als den der Beherbergung, bedarf der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde Verbraucher ist.
1.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.
1.4. Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher, als auch Unternehmer (§§13, 14 BGB).

2. Vertragsabschluss, Partner, Verjährung

2.1. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme einer Reservierung bzw. eines Angebots des Kunden durch das Hotel zustande. Das Hotel kann dem Kunden, auf dessen ausdrücklichen Wunsch hin, den Vertrag in Textform bestätigen.

3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

3.1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt, oder über das Hotel beauftragte Leistungen, welche durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.
3.3. Die vereinbarten Preise verstehen sich inklusive der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Steuern und lokalen Angaben. Nicht enthalten sind lokale Angaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe.
Bei einer Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer und / oder einer Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsabschluss, werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und dessen Erfüllung vier Monate überschreitet.
3.4. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
3.5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung und ohne Abzug zu zahlen. Die unverzügliche Zahlung fälliger Kosten kann vom Hotel jeder Zeit verlangt werden. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
3.6. Das Hotel ist berechtigt beim Vertragsabschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung bzw. Sicherheitsleistung, beispielsweise in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können in Textform vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
3.7. In begründeten Fällen, z.B. bei Zahlungsrückstand des Kunden oder bei Erweiterung des Vertragsumfangs, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsabschluss bis zu Beginn des Aufenthalts, eine Vorauszahlung bzw. Sicherheitsleistung im Sinne Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der vertraglich vereinbarten Vorauszahlung bis hin zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.8. Das Hotel ist berechtigt, zu Beginn als auch während des Aufenthalts, vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß Ziffer 3.6/3.7 geleistet wurde

4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistung des Hotels (No Show)

4.1. Ein Rücktritt des Kunden vom mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur dann möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht, oder das Hotel dem Vertragsrücktritt zustimmt.

4.2. Ist Zwischen Hotel und Kunde ein Termin zum kostenfreien Rücktritt wirksam vereinbart worden, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzsprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht auf Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt.
4.3. Bei Logis bis zu 10 Personen (= Individualgast) kann der Kunde bis zum 22. Kalendertag vor Anreisetag vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Danach steht es dem Hotel frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden wie folgt zu pauschalisieren:
Bis 4. Kalendertag vor Anreisetag= 50% des Zimmerpreises
Ab 3. Kalendertag vor Anreisetag= 80% des Zimmerpreises
4.4. Bei Logis ab 11 Personen (= Gruppen-Arrangement) werden bei einem teilweisen oder vollständigen Rücktritt des Kunden vom Vertrag grundsätzlich 90% des vereinbarten Zimmerpreises (inklusive oder exklusive Frühstück, je nach Vereinbarung) pro abbestellter oder stornierter Übernachtung sowie 60% der vereinbarten Tagungspauschale bzw. des vereinbarten Speisearrangements abgerechnet. Dies gilt jedoch nicht in folgenden Fällen:
a) Bis 90 Kalendertage vor dem Anreisetag kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen.
b) Bis 45 Kalendertage vor dem Anreisetag kann der Kunde von bis zu 50% der vertraglich vereinbarten Logisnächte zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen.
c) Bis 30 Kalendertage vor dem Anreisetag kann der Kunde von bis zu 25% der vertraglich vereinbarten Logisnächte zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen.
d) Bis 14 Kalendertage vor dem Anreisetag kann der Kunde von bis zu 10% der vertraglich vereinbarten Logisnächte zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen.

5. Zimmerbereitstellung, Übergabe und Rückgabe

5.1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
5.2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Gebuchte Zimmer müssen bis spätestens 18.00 Uhr bezogen werden. Geschieht dies nicht, kann das Hotel über die Zimmer verfügen, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde.
5.3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm durch spätere Räumung entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 15.00 Uhr 50 % des Zimmerpreises in Rechnung stellen, ab 15.00 Uhr 100 %, wobei es dem Kunden freisteht, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Der Kunde hat eine Abreise nach 11.00 Uhr bis spätestens 22.00 Uhr am Vortag zu melden.

6. Rücktritt des Hotels (Abbestellung, Stornierung)

6.1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
6.2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsdrohung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
6.3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
a) höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
b) Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
c) das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.

7. Haftung des Hotels

7.1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind mit Ausnahme der in Ziffer 2.4 genannten Schäden an Leben, Körper und Gesundheit. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
7.2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens EUR 3.500,00 sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu EUR 800,00, sofern diese im Safe an der Rezeption aufbewahrt wurden. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert entsprechend der Versicherungssumme des jeweiligen Hotels im Hotelsafe aufbewahrt werden. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB).
7.3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung von auf dem Hotelgrundstück abgestellten oder rangierten Kraftfahrzeugen und deren Inhalt haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels.
7.4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, sind ausgeschlossen.
7.5. Auskünfte aller Art werden nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr, erteilt.
7.6. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadenersatzansprüche, außer wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, sind ausgeschlossen.
7.7. Das Hotel kann in bestimmten Fällen die unentgeltliche Beförderung von Personen und Gepäck übernehmen. Die Haftung für Personen und Sachschäden ist auf die gesetzliche Kfz-Versicherung beschränkt. Für Verluste und Verzögerungen übernimmt das Hotel keine Haftung.

8. Bereitstellung von Veranstaltungsräumen, Speisen und Personal

8.1. Reservierte Veranstaltungsräume (Räume) stehen dem Kunden (Veranstalter) nur zu der schriftlich vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der Räumlichkeiten über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der vorherigen Genehmigung der Event- und Veranstaltungsabteilung des Hotels.
8.2. Bei Um- bzw. Abbestellung von reservierten Veranstaltungsräumen (gilt nicht bei Hochzeiten, siehe 8.3) werden in Rechnung gestellt:
a) bis 40 Tage vor Ankunft keine Kosten
b) 39-30 Tage vor Ankunft 30% der vereinbarten Preise
c) 29-14 Tage vor Ankunft 45% der vereinbarten Preise
d) 13-6 Tage vor Ankunft 85% der vereinbarten Preise
e) 5-0 Tage vor Ankunft 100% der vereinbarten Preise
Das Hotel bemüht sich, nicht in Anspruch genommene Veranstaltungsräume und Tagungspauschalen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben.
Bis zur anderweitigen Vergabe der vertraglich vereinbarten Räume oder Arrangements hat der Veranstalter für die Dauer des Vertrages unter Berücksichtigung der vorgenannten Kostenregelung den entsprechenden Betrag zu zahlen.
8.3.  Bei Um- bzw. Abbestellung von reservierten Hochzeiten werden in Rechnung gestellt:

a) ab unterschriebener Terminbestätigung ist der Mindestkonsum fällig und kann nicht mehr storniert werden
b) 60-10 Tage vor Ankunft werden weitere 50% der gesamten vereinbarten Gesamtpreises laut Angebot/Auftragsbestätigung fällig
c) 10-0 Tage vor Ankunft 100% der vereinbarten Preise

Das Hotel bemüht sich, nicht in Anspruch genommene Veranstaltungsräume und Tagungspauschalen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben.
Bis zur anderweitigen Vergabe der vertraglich vereinbarten Räume oder Arrangements hat der Veranstalter für die Dauer des Vertrages unter Berücksichtigung der vorgenannten Kostenregelung den entsprechenden Betrag zu zahlen.

8.4.Dem Veranstalter kann vom Hotel auch nach Ende der Veranstaltung Personal zur Verfügung gestellt werden. Bei Veranstaltungen, die über das vereinbarte Ende oder über 24 Uhr hinausgehen, werden dem Veranstalter pro Mitarbeiter und Stunde 25.00 Euro inklusive der derzeit gültigen MwSt. in Rechnung gestellt.
Falls keine andere Vereinbarung getroffen wurde, werden dem Veranstalter alle Getränke nach tatsächlichem Verbrauch und pro angebrochene Flasche berechnet.
8.4. Das Hotel benötigt bei allen Veranstaltungen bis spätestens 5 Arbeitstagen vor Beginn der Veranstaltung die genaue Angabe der teilnehmenden Personen. Eine Garantiezahl muss der Event- und Veranstaltungsabteilung des Hotels in Textform mitgeteilt werden und bedarf der Rückbestätigung. Diese angegebene Zahl der teilnehmenden Personen gilt in Folge als garantierte Mindestteilnehmerzahl und wird dem Veranstalter auf jeden Fall in Rechnung gestellt. Sollten darüber hinaus mehr Personen teilnehmen, so wird das Hotel nach der tatsächlich anwesenden Personenanzahl abrechnen. Bei Abweichung der Teilnehmerzahl von über 10% ist das Hotel gegenüber dem Veranstalter berechtigt, die Preise neu zu berechnen und/oder die bestätigten Räumlichkeiten zu tauschen. Ändern oder verschieben sich die Schlusszeiten der Veranstaltung, so bedarf dieses der unverzüglichen Mitteilung des Veranstalters in Textform und der Rückbestätigung der Event- und Veranstaltungsabteilung des Hotels. Erfolgt diese Mitteilung nicht oder nicht unverzüglich, so kann das Hotel dem Veranstalter zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen.
8.5. Das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne Zustimmung des Hotels nicht gestattet. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
8.6. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Veranstalters zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen.
8.7. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Veranstalter dies, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Veranstalters vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.
8.8. Soweit das Hotel für den Veranstalter auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Veranstalters.
Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
8.9. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Veranstalters unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Veranstalters, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen.
8.10. Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.
8.11. Für Beschädigungen der Einrichtung und/oder des Inventars des Hotels, die beim Auf- und Abbau oder während der Veranstaltung verursacht wurden, haftet der Veranstalter ohne Verschuldensnachweis.
8.12. Sofern der Veranstalter Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
8.13. Das Hotel kann vom Veranstalter die Stellung einer angemessenen Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, verlangen.

8.14. Bei einer Restaurant- oder Veranstaltungsreservierung mit vorausgewähltem Menü/ Speisen kann die finale Personenanzahl maximal bis 7 Tage vor Reservierungsbeginn/ Veranstaltungsbeginn festgelegt werden. Alternativ gilt die ursprüngliche Personenanzahl als Berechnungsgrundlage. Dies gilt ebenso für Getränke und Dekoration.


9. Besondere Hinweise

9.1. Tiere dürfen von den Gästen nur nach vorheriger Zustimmung der Hotelleitung und gegen Berechnung eines Zuschlages mitgebracht werden. In Gemeinschaftsräumen wie Restaurant, Bar, Fitnessbereich etc. dürfen Tiere nicht mitgenommen werden es sei denn es liegt eine Erlaubnis der Hoteldirektion vor.
9.2. Fundsachen bzw. liegengebliebene/vergessene Gegenstände werden nur auf Anfrage und gegen Kostenerstattung nachgesandt. Das Hotel wird die Gegenstände für die Dauer von 6 Monaten aufbewahren.

10. Schlussbestimmungen

10.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
10.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
10.3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels.
10.4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrecht ist ausgeschlossen
10.5. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.
10.6. Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Hotel darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten(„OSPlattform“) eingerichtet hat: http…//ec.europa.eu/consumers/odr/

Gegenstand des Vorhabens sind Maßnahmen der Barrierefreiheit, Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Modernisierungsarbeiten. Im Rahmen des Vorhabens werden hierbei ein hörbehindertengerechtes Zimmer geschaffen, eine E-Ladestation für E-Fahrzeuge errichtet, die Veranstaltungstechnik im Konferenzraum erneuert, ein digitales Kassenterminal angeschafft und eine Markise für die Eventterrasse installiert.

Das Vorhaben Schlossberghotel Homburg wird 2018/2020 aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert. Die Investitionen dienen insbesondere dem Erwerb, der Übernahme und der Fortführung einer von Stilllegung bedrohten Tourismusbetriebsstätte sowie dem Erhalt und der Sicherung von vorhandenen und der Schaffung von neuen Dauerarbeits- und Ausbildungsplätzen. Durch erhebliche Erweiterungs- und Modernisierungsinvestitionen und die Neugestaltung von zahlreichen Hotelzimmern und Funktionsbereichen, der Verbesserung von Schallschutz, Klima- und Multimediatechnik, soll das Schlossberghotel zu einem überregional bedeutsamen Tourismusbetrieb, Tagungs- und Kongresszentrum und Sporthotel mit Wellnessbereich ausgebaut werden und so zusätzliche Einkommensquellen für den Saarpfalz-Kreis geschaffen werden.

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